Schülerpraktika gelten rechtlich als Teil der schulischen Ausbildung und nicht als normales Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, eine Vergütung muss daher grundsätzlich nicht gezahlt werden.
Honorieren Sie das Praktikum freiwillig mit einem Anerkennungsentgelt (z.B. 200 Euro), ist diese Zahlung in der Regel betrieblich veranlasst und als Betriebsausgabe abziehbar.
Das Bundesfinanzministerium hat seine Vorgaben zum Nachweis von Bewirtungskosten neu gefasst und an die elektronische Rechnung angepasst. Bewirtungskosten sind nur abziehbar, wenn die Rechnung des Restaurants und der Eigenbeleg die Formvorgaben erfüllen und sich eindeutig zuordnen lassen. Das neue Schreiben gilt für Bewirtungen ab dem 1. Januar 2025.
Ein geerbtes Familienheim kann ausnahmsweise auch bei einem Einzug nach mehr als sechs Monaten erbschaftsteuerfrei bleiben. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls und nachvollziehbare Gründe für die Verzögerung. Im entschiedenen Fall blieb die finanzgerichtliche Entscheidung zugunsten des Erwerbers trotz eines Einzugs nach fast 24 Monaten bestehen.